Zeugenbeistand:
Sie sollen als Zeuge zu einem Vorgang vernommen werden und sind sich nicht sicher, ob Sie aussagen müssen? Sie haben Angst davor, von dem Verteidiger des Angeklagten in unsachgemäßer Weise befragt und bedrängt zu werden?
Informieren Sie sich über ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Auskunftsverweigerungsrecht. Auf Wunsch begleite ich Sie auch zu der Vernehmung und sorge dafür, daß Ihre Rechte gewahrt werden.
Sie haben das Recht, sich eines Zeugenbeistands zu bedienen! Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen der gewählte Zeugenbeistand auch gerichtlich beigeordnet werden (§ 68b StPO). Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten des Beistands.
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