Verkehrsunfallabwicklung:
Es hat gekracht und der andere hat Schuld? Zögern Sie nicht und beauftragen Sie umgehend einen Anwalt!
Vertrauen Sie nicht darauf, daß Ihnen die gegnerische Versicherung freiwillig das bezahlt, was Ihnen wirklich zusteht. Dort wird im Regelfall alles versucht, um die Zahlungen an den Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Je eher die Unfallabwicklung in die Hände eines Anwalts, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, gelegt wird, desto eher haben Sie das Geld.
Jeder Unfall bringt schwierige Fragen, z. B.
- Darf ich einen Sachverständigen beauftragen?
- Welches Schmerzensgeld steht mir zu?
- Darf ich mir einen Mietwagen nehmen oder lasse ich mir den Nutzungsausfall erstatten?
- Welche Kostenpauschale steht mir zu?
- Wie ist das mit der Erstattung der Umsatzsteuer?
- Was mache ich, wenn der Unfallgegner Forderungen gegen mich erhebt?
Eine Vielzahl von Problemen, bei der Ihnen ein Rechtsanwalt zu Ihrem Recht verhilft. Sie teilen mir die Daten des Unfalls und der Unfallbeteiligten mit und überlassen mir alle Unterlagen, die mit der Angelegenheit zusammenhängen. Danach wird die vollständige Abwicklung von mir übernommen.
Und das beste daran ist, daß im Fall der Alleinschuld des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts und alle anderen Kosten tragen muß. Warum also zögern?
Home | Über mich | Strafrecht | Pflichtverteidigung / Pflichtverteidiger | Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht (BdFfS) | Verkehrsunfälle | Fahrerlaubnisrecht | Opfer | Zeugen | Kosten | So finden Sie mich | Impressum | Links