Kosten:
Die wichtigste Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?
Auch hier sollten Sie nicht zögern und das persönliche Gespräch suchen. Oftmals findet sich eine Lösung.
Grundlage für die Gebührenabrechnung ist das RVG. Dort sind für alle Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt. In Zivilsachen bestimmt der Gegenstandswert die Höhe der Gebühren. In Strafsachen gibt es für die einzelnen Verfahrensabschnitte sogenannte Rahmengebühren. Innerhalb des Rahmens wird dann nach Abschluss der Angelegenheit das Honorar unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Faktoren (z. B. Dauer und Umfang des Verfahrens, Bedeutung des Tatvorwurfs etc.) festgesetzt. Auf Anfrage werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Falles gerne mitgeteilt, damit Sie einen Überblick bekommen. Eine endgültige Abrechnung kann natürlich erst nach Abschluß der Angelegenheit vorgenommen werden.
Rechtsschutzversicherungen sind weit verbreitet. Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern u. U. auch in Strafsachen. Lassen Sie sich beraten. Den Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Einholung der Deckungszusage übernehme ich auf Wunsch ebenfalls.
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