Opfersachen:
Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wollen den entstandenen Schaden (Sachschaden, Schmerzensgeld) erstattet bekommen? Sie wollen sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen, dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen?
Auch dann sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Durch eine sachgerechte Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nebenkläger lassen sich gute Voraussetzungen für die Geltendmachung Ihrer Schmerzensgeldansprüche schaffen. Ist der Täter dann strafrechtlich verurteilt, kann er sich kaum noch gegen die zivilrechtliche Inanspruchnahme verteidigen.
Auch hier haben Sie gegen den Gegner einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten, wenn dem Täter im Falle der Verurteilung die Kosten der Nebenklage auferlegt werden.
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