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Verkehrsunfallabwicklung:
Es
hat gekracht und der andere hat Schuld? Zögern Sie nicht und
beauftragen Sie umgehend einen Anwalt!
Vertrauen
Sie nicht darauf, daß Ihnen die gegnerische Versicherung freiwillig
das bezahlt, was Ihnen wirklich zusteht. Dort wird im Regelfall alles versucht, um die Zahlungen an den Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Je eher die
Unfallabwicklung in die Hände eines Anwalts, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, gelegt wird, desto eher
haben Sie das Geld.
Jeder
Unfall bringt schwierige Fragen, z. B.
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Darf
ich einen Sachverständigen beauftragen?
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Welches
Schmerzensgeld steht mir zu?
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Darf
ich mir einen Mietwagen nehmen oder lasse ich mir den
Nutzungsausfall erstatten?
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Welche
Kostenpauschale steht mir zu?
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Wie
ist das mit der Erstattung der Umsatzsteuer?
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Was mache ich, wenn der Unfallgegner Forderungen gegen mich erhebt?
Eine
Vielzahl von Problemen, bei der Ihnen ein Rechtsanwalt zu Ihrem
Recht verhilft. Sie teilen mir die Daten des Unfalls und der
Unfallbeteiligten mit und überlassen mir alle Unterlagen, die mit
der Angelegenheit zusammenhängen. Danach wird die vollständige
Abwicklung von mir übernommen.
Und das beste daran ist, daß
im Fall der Alleinschuld des Unfallgegners dessen
Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts und alle
anderen Kosten tragen muß. Warum also zögern?
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