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Strafrecht
und Strafverteidigung:
Warum
sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, es gibt
doch auch sog. "Experten für Strafrecht" oder
"Spezialisten für Strafrecht"?
Diese
"Experten" und "Spezialisten" haben eines
gemeinsam: es gibt
keine gesetzliche Regelung dafür, welche Voraussetzungen oder
Anforderungen jemand
erfüllen muß, um sich "Experte" oder
"Spezialist" nennen zu dürfen.
Fachanwalt
für Strafrecht darf sich dagegen nur nennen, wer nach einem
umfangreichen Lehrgang einschließlich mehrerer Prüfungen besondere theoretische
Kenntnisse nachgewiesen hat und durch Nachweis bereits bearbeiteter Mandate besondere praktische Erfahrungen im Bereich der
Strafverteidigung vorweisen kann (§ 2 FAO) und von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bekommen hat.
Ich
befasse mich vorwiegend, aber nicht ausschließlich, mit folgenden
Bereichen der Strafverteidigung:
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Kapitaldelikte
(Mord, Totschlag und andere Gewaltdelikte)
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Steuer-
und Wirtschaftsstrafsachen
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Baustrafrecht (Delikte im Vergabeverfahren, Bestechung, Bestechlichkeit, Abrechnungsbetrug etc.)
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Betäubungsmittelstrafsachen
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Sexualstrafsachen (Sex. Nötigung, Vergewaltigung,
Verbreitung von Pornographie etc. )
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Verkehrsstrafsachen
und Ordnungswidrigkeiten
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Jugendstrafsachen
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Revision
in Strafsachen
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Wiederaufnahmeverfahren
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Opferschutz
und Nebenklagevertretung
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Zeugenbeistand
Zur
Tätigkeit als Verteidiger gehört für mich natürlich auch die
bundesweite Betreuung von inhaftierten Mandanten, Besuche in der
jeweiligen Justizvollzugsanstalt sind selbstverständlich.
Warten
Sie mit der Beauftragung eines Verteidigers nicht so lange, bis
Anklage und Ladung zur Hauptverhandlung vorliegen. Oftmals lassen
sich schon im Ermittlungsverfahren Weichen für das gesamte
Verfahren stellen.
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