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Opfersachen:
Sie
sind Opfer einer Straftat geworden und wollen den entstandenen
Schaden (Sachschaden, Schmerzensgeld) erstattet bekommen? Sie wollen
sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen, dem Strafverfahren gegen
den Täter als Nebenkläger anschließen?
Auch
dann sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Durch eine sachgerechte Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nebenkläger
lassen sich gute Voraussetzungen für die Geltendmachung Ihrer
Schmerzensgeldansprüche schaffen. Ist der Täter dann
strafrechtlich verurteilt, kann er sich kaum noch gegen die
zivilrechtliche Inanspruchnahme verteidigen.
Auch
hier haben Sie gegen den Gegner einen Anspruch auf Erstattung der
Ihnen entstandenen Anwaltskosten, wenn dem Täter im Falle der Verurteilung die Kosten der Nebenklage auferlegt werden.
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