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Kosten:
Die
wichtigste Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?
Auch
hier sollten Sie nicht zögern und das persönliche Gespräch
suchen. Oftmals findet sich eine Lösung.
Grundlage
für die Gebührenabrechnung ist das RVG. Dort sind für alle
Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt. In Zivilsachen bestimmt der Gegenstandswert die Höhe der Gebühren. In Strafsachen gibt es für die einzelnen Verfahrensabschnitte sogenannte Rahmengebühren. Innerhalb des Rahmens wird dann nach Abschluss der Angelegenheit das Honorar unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Faktoren (z. B. Dauer und Umfang des Verfahrens, Bedeutung des Tatvorwurfs etc.) festgesetzt. Auf Anfrage
werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Falles gerne
mitgeteilt, damit Sie einen Überblick
bekommen. Eine endgültige Abrechnung kann natürlich erst nach
Abschluß der Angelegenheit vorgenommen werden.
Rechtsschutzversicherungen
sind weit verbreitet. Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern
u. U. auch in Strafsachen. Lassen Sie sich beraten. Den Kontakt zu
Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Einholung der Deckungszusage übernehme
ich auf Wunsch ebenfalls.
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