Rechtsanwalt Eickelberg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
 

Kosten:

Die wichtigste Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?

Auch hier sollten Sie nicht zögern und das persönliche Gespräch suchen. Oftmals findet sich eine Lösung.

Grundlage für die Gebührenabrechnung von bis zum 30.06.2004 erteilten Aufträgen ist die BRAGO. Ab dem 01.07.2004 gilt das RVG. Dort sind für alle Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt. Auf Anfrage werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Falles gerne mitgeteilt, damit Sie einen  Überblick bekommen. Eine endgültige Abrechnung kann natürlich erst nach Abschluß der Angelegenheit vorgenommen werden.

Rechtsschutzversicherungen sind weit verbreitet. Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern u. U. auch in Strafsachen. Lassen Sie sich beraten. Den Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Einholung der Deckungszusage übernehme ich auf Wunsch ebenfalls.

 

 

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